Verena Fiegl: Die Frauen im Krieg: Sexismus und Militarismus (1990)

Es ist im Zuge der gegenwärtigen Friedensbewegung zu einer gängigen Argumentationsweise geworden, die Rüstungspolitik in ähnlicher Sprach- und Sichtweise wie die Protagonisten des Militärs zu kritisieren. Diese Kritik bleibt meist innerhalb der vorgegebenen Logik (und Ästhetisierung von Waffentechnologien): Die Waffen sind technologisch zu kompliziert oder es gibt keine „spinn-off-Effekte“ von Rüstungsforschung und -produktion auf die zivile Ökonomie, so lauten gängige antimilitaristische Thesen. Eine radikale Kritik, die die Militarisierung in ihrer ganzen Konsequenz erfaßt und die die Waffen ablehnt, weil sie Menschen töten, und nicht primär deshalb, weil sie unökonomisch sind, gilt deshalb als naiv, utopisch und irrational. (51) Dennoch greift nur diese Perspektive die Strukturen des Militarismus, die sich eben nicht auf Pershing-Raketen und den Militärisch-Industriellen-Komplex (MIK) beschränken lassen, an. Das Militär, bzw. der MIK als reine Männer-Organisationen müssen auch als solche analysiert werden.

Frauen sind nicht nur zufällig ein Glied in der Kette von Opfern des Militarismus (wie viele Männer auch), sondern ihr Leben ist von Anfang an bestimmt von der gesellschaftlichen sexistischen Struktur, die die Gewalt gegen Frauen trivialisiert und die Voraussetzung für Militarismus und militärische Gewalt überhaupt erst schafft. Umgekehrt, so meine These weiter, greift das Militär nicht nur auf die sexistische Struktur zurück, sondern stellt sie her und forciert sie. Ein ganz allgemeines und offensichtliches Indiz hierfür ist meiner Meinung nach das Phänomen, daß während einer Vorkriegsphase (und wir befinden uns in einer solchen), in der die Militarisierung der Gesellschaft zunimmt, auch der Sexismus unverblümter anwächst. Das zeigt sich in neuen Idolen alter „Weiblichkeit“, der Propagierung der „Hausfrauen-“ und „Mutterrolle“ vieler Politiker und der Zunahme sexistischer Gewalt und Gewaltdarstellungen. In letzteren wird die Gewalt gegen Frauen, verbunden mit militärischer Gewalt, ein wachsender Bestandteil der Unterhaltungsindustrie (neben Pornos und Videos gilt das v.a. für Automaten- und „Gesellschaftsspiele“). Die Unsichtbarkeit der Gewalt gegen Frauen – im Sinne einer Normalität – hat ihre allgemeine Parallele im Militär, wo die Produktion des Tötens ebenso akzeptabler Bestandteil der Sozialordnung ist. Kaum jemand findet es z.B. pervers, wenn eine Armee – deren Zweck und Handhabung die Ermordung von Menschen ist – einen „Familientag der Offenen Tür“ macht, bei dem für „soziale Zwecke“ gesammelt wird (vgl. NW vom 15.6.1984). Diese Situation ist ähnlich normal wie die vieler Frauen, die von ihrem Mann „aus Liebe“ geschlagen oder umgebracht werden. Die Spur von der Wasserstoffbombe, die ein männlicher Wissenschaftler in autistischer Omnipotenz erschuf (um sich mit dem Potential an Massenmord unsterblich zu machen), geht zurück bis zum einfachen Soldaten, der die simple Macht des Tötens als die exklusive männliche genießt: „… Ich könnte mir ein Leben nehmen, eine Frau durchbohren, … ein göttliches Gefühl“ (zit. in Baker, 1983:172).

Das Schlüsselwort ist „Macht“, die hergestellt wird und erhalten werden soll. Das kann die Macht eines einzelnen Mannes über eine Frau sein oder einer Gruppe Militärs über bestimmte gesellschaftliche Prozesse und Territorien. Das Militär braucht ständig Nachschub und Soldaten, die in der Armee bleiben. Das erfordert eine Ideologie, die die Vorstellung von „Männlichkeit“ in Verbindung mit Gewalt und Eroberung zum Wünschenswerten werden läßt. Der gesellschaftlich übliche „Initiationsritus“ für Militär bildet die institutionalisierte Form dieser Verachtung. Das heißt, in einer Organisation, die mit das höchste gesellschaftliche Ansehen genießt, und die größtenteils als notwendige, wenn nicht gar wertvolle nationale Einrichtung betrachtet wird, gehört die Frauenverachtung zum unverzichtbaren Bestandteil ihrer Ausbildung und Struktur.

Doch Soldaten sind nur das „Ende“ eines langen Prozesses, der auf Frauenarbeit aufbaut: Der Geburt und Pflege zukünftiger Mannschaft, der medizinischen Betreuung, der Versorgung mit Nahrung, Kleidung und schließlich der Waffen selbst. Die Frauenarbeit ist das Rückgrat jeder militärischen Institution, das erst mit der Verweigerung ihrer Funktion spürbar wird: Wenn Frauen nicht „genügend“ Kinder bekommen, und/oder diese nicht zu zukünftigen Soldaten erziehen. Jede feministische Bewegung, die das Recht auf körperliche Integrität der Frau beansprucht, sei es hinsichtlich der Gesetzgebung von Abtreibung, Zwangssterilisation und Pornographie etc., gefährdet die Ressource kostenlose und unterbezahlte Frauenarbeit für das Militär bzw. offiziell die „nationale Sicherheit“. Wenn Frauen beginnen, die sexistische Arbeitsteilung zu verweigern, treffen sie auf den empfindlichen Nerv jeder Armee: Der Versorgung mit Soldaten, die verbunden ist mit den Mustern von „weiblichem“ und „männlichem“ Verhalten und dem generellen Geschlechterverhältnis. Die Gewalt ist niemals neutral und aufgeschoben auf den Tag X oder die Vergewaltigung. Gewalt ist immer relativ und muß geübt werden. Ich gehe davon aus, daß Männer nicht von vorneherein gewalttätig sind, wie auch etliche Studien von Anthropologen/innen beweisen. Das zeigt auch die enorme, massive und in jeder Vorkriegszeit zunehmende sexistische und rassistische Propaganda, die scheinbar notwendig ist, weil Männer (und Frauen) erst zugerichtet werden müssen. Es ist wiederum keine willkürliche Auswahl, wenn die direkten Opfer dieser Zurichtung die Frauen aller Rassen sind. Ihre Arbeit als Ehefrau und Mutter, als Sozial- und Rüstungsarbeiterin, als Krankenschwester und Prostituierte kann nur in dem Maße ausgebeutet und vernutzt werden, wie sie als solche kontrolliert werden können. Eine Garantie ihres Funktionierens ist auch ihre Spaltung untereinander. Innerhalb des Militärs reichen die herkömmlichen Kategorien der Trennung in die „Ehrbare“ und die „Lasterhafte“ nicht aus, die Ehefrauen der Soldaten unterliegen zusätzlichen Hierarchien dem Status ihrer Männer entsprechend, um die generelle Marginalisierung, der sie unterliegen, zu verbergen. Sind Frauen nun Soldatin, Kriegswitwe oder Vergewaltigungsopfer, sie alle dienen dem Fortbestehen des Militärs als „Frau“. Militarismus ist somit Re-Produzent von Sexismus, weil abhängig von der sexistischen Sozialordnung und der ihr impliziten Aufspaltung der Frauen in ihre erforderlichen Funktionen. Für jede bedarf es verschiedener politischer Strategien der Kontrolle. Die Geschichte und die Gegenwart zeigen, daß diese nicht immer erfolgreich verläuft und daß ein Widerstand möglich ist. Das gilt umso mehr, als das Militär keine homogene Masse bildet, sondern innerhalb des Männerbundes Machtkämpfe stattfinden, die es zu nützen gilt. Zusätzlich ist das Konzept „Frau“ in sich bereits widersprüchlich und funktioniert nur, wenn die Frauen sich streng an die „Regeln“ halten. Eine asiatische Frau, die in Okinawa in einem Bordell arbeitet, funktioniert im militärischen Sinne nicht mehr, wenn sie einen ihrer GI-Kunden heiratet und damit das Militär in seinen Sozialleistungen beansprucht. Ebenso gilt das für die Soldatin, die sich in einer Fraueneinheit der britischen Armee als Lesbe zu erkennen gibt, und tatsächlich das Militär für ihre Unabhängigkeit benützen will. Gegenwärtig herrscht „Not am Mann“ in den Armeen, und zwar am Mann der richtigen Rasse und der richtigen Disziplin. Frauen scheinen längerfristig eingeplant werden zu müssen (in der BRD, Frankreich und USA), obwohl das den Vorstellungen der Militärs bezüglich „Mobilität, Einsatz- und Kampfbereitschaft“ widerspricht. Außerdem sind einige ideologische Umwege erforderlich, um diese Maßnahme zu rechtfertigen, was die „richtige Rolle der Frau“ betrifft, wie auch den Mythos des sicheren Hinterlandes (in dem sich angeblich die Frauen befinden). (52) Die propagierte Einbeziehung von Frauen in den militärischen Dienst gefährdet zusätzlich das „Prinzip“ der Armee, Frauen soweit wie möglich zu benutzen, aber diesen Gebrauch unsichtbar zu lassen. Dazu gehört auch das erforderliche Stillschweigen der Frauen über die Verbrechen ihrer Männer in jedem und durch jeden Krieg. Das mußten israelische Frauen, die gegen die israelische Besatzung des Libanons demonstrierten, erfahren: „Es würde ihnen besser anstehen, für die Soldaten Kuchen zu backen“, wurde ihnen von Umstehenden gesagt (Connexions 11/1984:9). Die Frauen schrieben später:

„… es war offensichtlich, daß die allgemeine Haltung ist, daß es die Pflicht einer Frau ist, die Männer im Krieg zu unterstützen, und wenn irgendetwas gesagt oder getan werden mußte, dieses die Männer tun sollten.“ (Connexions 11/1984:9)

Mit der Glorifizierung von „Heim und Familie“, und dem Vorwand, die „Sicherheit unserer Familien“ schützen zu müssen (vgl. Connexions 11/1984:10), wurde auch der jüngste israelische Angriff auf den Libanon geführt. Die Sentimentalisierung der „eigenen Institution“ schützte jedoch keine arabische Frau und ihre Kinder bei dem Gemetzel in den Flüchtlingslagern von Sabra und Shatila. Den ungeheuren Druck auf die durch und durch militarisierte Wirtschaft Israels spüren besonders die Frauen, die trotz einer Inflationsrate von ca. 400 % im Jahr jeden Tag etwas auf den Tisch stellen müssen. Die Debatte in der Knesseth über die Verschärfung der Abtreibung und eine Novellierung des Steuerrechts, das kinderreiche israelische Ehepaare begünstigt, fiel zeitlich sicherlich nicht zufällig mit dem Höhepunkt des Krieges zusammen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dr. Haim Sadan, erklärte in einem Interview, daß „… seit der Gründung des Staates Abtreibungen zu einem Verlust von 20 (Armee)Divisionen geführt haben“ (zit. in Connexions, a.a.O.). Andererseits werden die arabischen Frauen in den besetzten Gebieten zu Abtreibungen und der Einnahme von Verhütungsmitteln „überredet“. Das Beispiel zeigt, wie die spezifische Einplanung von Frauen, je nach ihrer Abstammung und unterschiedlichen Funktion für das Militär, dessen delikates Problem bleibt: Es muß Frauen in ihrem Verhältnis zu Soldaten so kontrollieren, daß der Einfluß der Frauen auf militärische Handhabungen minimal bleibt, aber ihre Nutzung optimal erreicht wird (Enloe, 1983:57).

Die Militarisierung der gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschaft (i. S. Wallersteins 1982) zeigt ihr Ausmaß, wenn das Militär seine Ressourcen nicht mehr ausreichend erhält, entweder, weil bestimmte Veränderungen der Sozialordnung sie gefährden, oder weil sich sein Bedarf nach Ressourcen so sehr ausweitet. Dann ist verschärfte (militarisierte) Gewalt notwendig, qualitativ und quantitativ auf allen Ebenen: in der Technologie, der Gesetzgebung und der ökonomischen Versorgung, um nur einige Beispiele zu nennen. Die zunehmende Militarisierung verläuft gegenwärtig in jedem Land  unterschiedlich und dennoch ähnlich. Es findet weltweit eine globale Angleichung der (Gewalt)verhältnisse in allen Ländern statt: Die Gewalt (zuerst und primär gegen Frauen) nimmt zu, die Lebensmöglichkeiten aller Menschen und insbesondere der Frauen verschlechtern sich, und die Gewalt wird wieder mehr den je eine gesellschaftlich akzeptable Lösung, die bereits innergesellschaftlich praktiziert wird. Diese Kriegswirtschaft im Inneren fängt nicht erst mit dem Kriegsspielzeug und der Plastikpistole in der Kinderhand an, sondern ist in vollem Gange, wenn wir in einer sozialen Realität leben, in der die Anwesenheit des Militärs als normal, richtig und vertraut erscheint, und in der die Gewalt gegen die Hälfte der Menschheit ein ebenso wichtiger, normaler und vertrauter Bestandteil des Lebens bleibt. Eine politische Argumentation, die die „Knarre“ in der Hand der Frauen, vielleicht mit dem Ruf „rape and kill“ als einen Fortschritt zur Emanzipation aller Frauen verkaufen will, verbleibt schon in der normalen Perversion dieser Gesellschaft.

Die Militarisierung der Prostitution

Eine zentrale Prämisse dieser Arbeit ist das Verständnis von Militarisierung als einem Prozeß, der sich über Zeitperioden verdichtet, jedoch in der modernen sexistischen Gesellschaft strukturell angelegt ist. Wie ich später noch aufzeigen werde, baut der Militarismus fundamental auf dem Konzept der „gewalttätigen Männlichkeit“ auf, das die Unterwerfung der „Natur“ und mit ihr der Frauen als komplementäre Bedingung fordert.

Mit der zunehmenden Militarisierung verwischen sich die Grenzen zwischen der zivilen und militärischen Gesellschaft. Das drückt sich generell darin aus, daß militärische Werte, Ziele und der gesamte Militär-Apparat in der zivilen Gesellschaft an Raum gewinnen. Speziell bezogen auf eine Militarisierung der Prostitution heißt das, daß die sexistischen Vorstellungen von der Frau als Sexual-Dienstleistungsobjekt für den Mann zur konkreten Militärpolitik werden, die den Zugang zu Frauen herstellt und sichern soll. Diese Politik ist für alle Frauen relevant, da sie sexistische Vorstellungen über alle Frauen und deren Funktion nicht nur unterstützt, sondern, gewissermaßen an den Schaltstellen der Macht, ideologisch, gesetzlich und mit staatlicher Autorität realisiert. Frauen bleiben keine passiven Opfer dieser politischen Strategien, und so ist wiederum der Aufbau eines enormen administrativen (Staats-)Apparates notwendig, um die Kontrolle über die Frauen zu sichern.

Die erste staatliche Gesetzgebung zur Prostitution in Großbritannien um die Jahrhundertwende kennzeichnet gleichzeitig den Beginn ihrer Militarisierung (in England und Irland), in der die Prostitution erstmals „aktenkundig“ wurde, und die Frauen als Prostituierte erfaßbar. Okinawa zur Zeit des Viet Nam-Krieges und heute bietet ein Beispiel mit welcher Perfektion Frauen als Sexualware, billige Arbeitskraft und Subsistenzarbeiterin durch den modernen Staats- und Militärapparat ausgebeutet werden (können). Wie insbesondere die beiden ersten Länderbeispiele Großbritannien und die Vereinigten Staaten zeigen, spielt die Institution Ehe dabei eine wesentliche Rolle, weil sie hilft, die staatliche und militärische Kontrolle auf den einzelnen (Ehe)Mann zu übertragen. Alle untersuchten Staaten demonstrieren klar, wie der Staat die Frauen braucht und sich sein Aufbau mit der gewalttätigen Kontrolle über Frauen vollzieht. (53) Wie dies durch einzelne Gesetze, Verordnungen, administrative, polizeiliche und militärische Maßnahmen geschieht, soll im folgenden anhand der Prostitutionsgesetzgebung aufgezeigt werden.

Dieses Kapitel verfolgt die direkten Interventionen der Militärpolitiker in das sogenannte Zivilleben bzw. hinsichtlich der Sozialordnung in unterschiedlichen Ländern innerhalb eines Zeitraumes, der von Mitte des 19. Jahrhunderts bis heute reicht. Dabei ergeben sich folgende Gemeinsamkeiten, die ich hier thesenhaft zusammenfassen will:

  1. Der zunehmende organisatorische Ausbau des staatlich-administrativen und juristischen Apparates wirkt sich zuerst und direkt auf die Frauen dieses Landes, insbesondere auf die Frauen rassischer Minderheiten und/oder arme Frauen aus.
  2. Diese staatliche/militärische Kontrolle, die sich zuerst auf eine Gruppe von Frauen konzentriert, umfaßt nach und nach, eventuell mit Hilfe anderer Instanzen, alle Frauen.
  3. Die im folgenden beschriebene Etablierung und/oder Verschärfung militärischer/staatlicher Kontrolle über Frauen steht in Zusammenhang mit dem Erhalt der sexistischen Arbeitsteilung oder einer Verschärfung derselben zugunsten staatlicher und privater Profite.

Ich werde das anhand der historischen Zeiträume, die ich als Beispiele für die Militarisierung der Prostitution wähle, erläutern:

Mittels der „Contagious Disease Acts“, die das Militär um die Mitte des 19. Jahrhunderts in einigen Städten Großbritanniens und Irlands initiierte, entwickelte sich eine staatliche Kontrolle über Prostituierte, die sich allmählich auf alle Frauen ausdehnte, und die die Prostitution als professionelles Gewerbe erst herstellte. Was vorher eine temporäre Erwerbsquelle für einige Frauen bedeutete, veränderte sich zu einem Zwangsverhältnis für viele Frauen, die sich unter der Kontrolle von Staat, Militär und Zuhältern befanden.

Das zweite Beispiel sind die USA während des Zweiten Weltkrieges, als der resultierende Arbeitskräftemangel Frauen die Möglichkeit zu vilfältigerer ökonomischer Unabhängigkeit bot. Dies, und die damit einhergehende größere persönliche Autonomie, suchten wiederum Militärs und staatliche Behörden durch verschiedene Verordnungen und Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Damit einher ging eine breite Propaganda für die sexistische Arbeitsteilung innerhalb bestehender psychologischer und pädagogischer Richtungen, durch eine bestimmte Rechtssprechung und öffentliche Meinungsbildung. Die Konzentration der Kontrolle durch das Militär, Sozialbehörden und Teile der Medizin blieb nicht auf einige Frauen beschränkt, sondern beeinflußte potentiell alle Frauen in ihrer Wahrnehmung von sich „als Frau“ und ihren Arbeits- und Lebensmöglichkeiten. Kriegszeiten waren niemals Zeiten der Befreiung für Frauen. Wo und wie Frauen arbeiteten, unterlag ebenfalls nicht ihrer Kontrolle. Die Bedingungen der Frauenarbeit bestimmten militärische Strategien und der ökonomische Bedarf an Ressourcen. Die massive Mobilisierung von britischen und nordamerikanischen Frauen in die Fabriken wurde mit der Ähnlichkeit dieser Arbeiten zur Hausarbeit offiziell legitimiert („Es ist wie Nähen“). Das legitimierte wiederum eine Abwertung der Qualifikationen der Frauen in den Industriebereichen. Die Arbeitsabläufe wurden „feminisiert“, das heißt repetitiver und schlechter bezahlt (Enloe, 1983:184 f). Die ganze Fabrik und die ganze Nation wurden zur „großen Familie“, innerhalb derer die Frau wirkte. Die sexistische Sozialordnung blieb intakt.

Den direkten Zusammenhang zwischen dem Grad der Militarisierung eines Landes/Gebietes und dem Ausmaß der Kontrolle über Frauen und der Gewalt gegen sie demonstriert die Prostitutionspolitik im NS-Staat und den faschistisch besetzten Ländern im 2. Weltkrieg. Die faschistische Kontrolle über Frauen tritt allenfalls unverhüllter brutal auf, unterscheidet sich aber nicht prinzipiell von den Praktiken der anderen Staaten im Namen des „nationalen Interesses“. Sie zeigt, ebenso wie das Beispiel der Sexualpolitik der US-Armee in Viet Nam, wie rassistischer und sexistischer Terror die Pfeiler jeglicher Militarisierung darstellen, und es zudem absurd ist, zwischen Prostitutions- und Vergewaltigungspolitik zu unterscheiden. Als eine Form von Sexualpolitik jedoch ist sie für die strategische Kriegsführung kein unrelevanter Faktor und beschäftigt in ihren Auswirkungen auf die „Kampfbereitschaft“ und „Sicherheit der Soldaten“ selbst die hohe Militäradministration. Das gilt auch für Länder und Gebiete in denen eine hohe Zahl von Soldaten stationiert sind, die bis zum aktuellen Krieg durch die Verfügung über Frauen „pazifiert“ werden oder für den nächsten motiviert werden müssen. Dies gilt insbesondere für die sogenannten „Rest and Recreation Areas“ der Soldaten in den südostasiatischen Ländern, die ich als Beispiel für die gegenwärtige Situation wählte.

Wesentliches Ergebnis meiner Analyse von der Militarisierung der Sexualpolitik in diesen Ländern ist die erstmalig internationale Kontrolle über Frauen, die sich in den verschiedenen Dimensionen von Gewalt und internationalem Interesse an der effektiven Vernutzung der Frauen in diesen Ländern spiegelt. Die militärische Kontrolle in diesen Staaten ist hoch, und die gesellschaftliche Militarisierung ebenso. Beide sind wesentlich abhängig von Frauenarbeit, und andererseits ist die gesellschaftliche Militarisierung nötig, um diese Frauenzwangsarbeit fortbestehen zu lassen. So beschafft die Prostituierte in diesen Ländern die notwendigen (Un)Summen an Devisen, mit der die Militärmaschinerie aufrechterhalten wird, und das „legitimiert“ das „nationale Interesse“ an der Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes für alle Menschen dieser Gesellschaft. Die Zwangsverhältnisse, die viele der Frauen zwingen, sich im Massagesalon oder den Freien Produktionszonen zu verkaufen, bedürfen wiederum militärischer Gewalt; sie macht es möglich, daß die Arbeit dieser Frauen so billig, so kostenlos und scheinbar endlos zu haben ist. Sie schafft das „ruhige“ Investitionsklima, das dafür sorgt, daß internationale Korporationen kommen, in denen die Frauen u.a. die elektronischen Teilchen fertigen, die für eine Waffenproduktion immer zentraler werden. Immerhin 40% eines neuen Schlachtschiffes der US-Navy sind aus Elektronikteilchen zusammengesetzt (54) (Lester Thurow, zit. in Enloe, 1983:195). Während es innerhalb der Armeen zu einem steigenden Bedarf an hochqualifizierten (technischen) Fachkräften kommt, steigt der Bedarf innerhalb des Militärisch-Industriellen-Komplexes an sogenannten unqualifizierten Arbeitskräften – die in Wirklichkeit hohe informelle Qualitäten besitzen – die Fließbandarbeiterinnen. (55) Die sexistische Arbeitsteilung erlaubt für diese arbeitsintensiven Tätigkeiten neben geringer Bezahlung extrem gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen. Als besonders „fügsam“ und abhängig (56) sind die Frauen der militarisierten südostasiatischen Länder nicht nur für die jeweiligen Manager der Weltmarktfabriken und Massagesalons wichtig, sondern auch für die Tausende der nordamerikanischen, kanadischen, japanischen und bundesdeutschen Touristen, die hier für wenig Geld eine Frau benützen und kaufen können. (57)

Großbritannien 1864

1864 verabschiedete das Britische Parlament das erste von insgesamt drei Gesetzen (weitere folgten 1866 und 1869) zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten, die als die „Contagious Disease Acts“ in die Geschichte eingingen. Die enorm wachsenden Geschlechtskrankheiten innerhalb der Armee lösten Befürchtungen hinsichtlich der „Einsatzbereitschaft“ der Soldaten aus. Als soziale Reform, die die Hygiene-Bedingungen verbessert, wurde das erste Contagious Disease Act (CD-Act) verabschiedet. Es sah die „Regulierung“ der Prostitution durch militärische und staatliche Behörden vor, ohne daß der Zugang der Soldaten zu Frauen gefährdet werden sollte (Barry, 1981:14 f). Die CD-Gesetze schreiben im einzelnen die regelmäßige genitale Untersuchung und eventuelle Behandlung von Prostituierten in militärischen Stationierungsorten vor. Sie waren ursprünglich ausschließlich vom Militär initiiert und auf 11 Garnisonsstädte und militärische Häfen in Südengland und Irland beschränkt, da sich die militärische Führung dort mit einer alarmierenden Zahl geschlechtskranker Soldaten konfrontiert sah (vgl. Barry, 1981:15 f; Enloe, 1983:21 f). Die ursprüngliche Regelung, die medizinische Untersuchung der Soldaten, stieß bei der gesamten Armee auf Widerstand, obgleich es ein rationelleres Verfahren als die polizeiliche Verfolgung aller verdächtigen Frauen darstellte. Doch verletzte sie einen wichtigen Grundsatz des Männerbundes und insbesondere des Militärs: Ein Soldat, der nach dem Gang zur Prostituierten zu einer entwürdigenden Untersuchung verpflichtet war, hatte keinen „freien Zugang“ zu Frauen, und diese Reglementierung der einfachen Soldaten und ihrer selbst lehnten die Offiziere ab (vgl. Enloe, 1983:23). Der freie Zugang der Männer zu Frauen ist nicht nur die Essenz der männlichen Sexualideologie, er ist auch pragmatischer Bestandteil jeder Armeepolitik und deren Vorstellung von Frauen als Dienstleistungsobjekte für Männer. Doch nicht nur Militärs, auch Ärzte und einflußreiche Männer und Vertreter der Doppelmoral, die sie auch selbst praktizierten, waren starke Fürsprecher der CD-Gesetze (Weeks, 1981:85).

Das erste CD-Gesetz passierte das Parlament ohne öffentliche Kommentierung, das änderte sich gegen Ende der sechziger Jahre, als die entwürdigende Zwangsuntersuchung und die implizite Legalisierung der Prostitution die Kritik einer breiten Gegnerschaft erregte: Der Protest richtete sich gegen die „staatliche Kontrolle von Sexualität“ (Walkowitz, 1980:125), gegen die Verbindung von Staat und Militär in der Kontrolle über Frauen (Enloe, 1983:25), gegen die Brutalität der Ärzte und der Polizei („instrumental rape“) (Walkowitz, 1980b:109) und schließlich gegen die Klassengesetzgebung, da die Maßnahmen fast ausschleßlich arme Frauen bedrohten (vgl. Walkowitz, 1980b:110). 1869 gründete Josephine Butler die feministische Gruppe „Ladies National Association“ (LNA), die als einzige von Anfang an gegen den ruch die CD-Acts sanktionierten moralischen Doppelmaßstab von sexuellem Verhalten protestierte (vgl. Walkowitz, 1980:125). Sie wandte sich auch gegen die Vorstellung von Prostitution als „gefallene Mädchen“ und passive sexuell-unschuldige junge Opfer (Weeks, 1981:88). Prostitution war für die Gruppe per se eine menschlich unwürdige Beziehung, aber sie akzeptierte die Entscheidung jeder Frau, sich zu prostituieren. Dabei nannten sie die Gewalt, die potentiell jede Frau durch „männliche Körper, männliche Gesetze“ und den „Stahl-Penis, das Speculum“ erfuhr (Walkowitz, 1980:125) beim Namen. Was Butler und ihrer Mitstreiterinnen von den übrigen Gegnern und Gegnerinnen der Gesetze unterschied, war ihre radikale Kritik an und Analyse von der ökonomischen Ausbeutung der Frauen generell, auf der die Ausbeutung der Sklavenhalter, Zuhälter und des Staates aufbaute (vgl. Barry, 1981:20), und die über die Betrachtung der Prostitution als einer Frage der Moral und des Anstandes hinausging. Zugleich erkannten sie die unterschiedliche Betroffenheit der Frauen von den CD-Acts durch die Klassenunterschiede: Eine Frau in der Kutsche konnte dem Zugriff der Polizei entgehen (vgl. Barra, 1981:20). Diese klassenspezifische Betroffenheit suchten sie auch organisatorisch aufzubrechen, indem sie vor allem arme Frauen in unsicheren und saisonalen Arbeitsverhältnissen ansprachen.

Bis zur endgültigen Aufhebung der Gesetze im Jahre 1886 hatten sich diese von einer ursprünglich militärisch administrativen Maßnahme zu einer engmaschigen Kontrolle über die gesamte arme Bevölkerung und alle Frauen ausgeweitet. Das Ergebnis war nicht nur eine Militarisierung der Hospitäler, des medizinischen Standes und der Polizei, sondern auch der Prostitution als Arbeitsverhältnis: Die Verhaftung einer jeden Frau, die von der Polizei der Prostitution verdächtigt wurde, war gesetzlich sanktioniert. Die Zwangsuntersuchung und die Registrierung als Prostituierte läßt sich als ein traumatisches Erlebnis für jede Frau erahnen, zudem gefährdete es ihre soziale und ökonomische Existenz. Jede Frau konnte tagelang bis zum Untersuchungsergebnis festgehalten werde, und bei einer Weigerung, sich untersuchen zu lassen, drohten ihr Monate im Arbeitshaus (Walkowitz, 1980b:1 f). Die anschließende Registrierung als Prostituierte, die unabhängig vom medizinischen Untersuchungsergebnis war, die ausdrückliche Erniedrigung bei ihrer Festnahme und die wiederholte polizeiliche Kontrolle entwurzelten die Frauen aus ihrer Lebensgemeinschaft und Nachbarschaft (Walkowitz, 1980b:197). Versuchte eine Frau den Untersuchungen zu entgehen, mußte sie in jedem Falle aus der Gegend fliehen und häufig fand sie sich bei ihrer Rückkehr auf der schwarzen Liste der Polizei, die jede Arbeitsaufnahme verhinderte. Die Prostitution wurde damit öffentlich, d.h. erfaßbar für bestimmte Behörden und ermöglichte die Kontrolle des Staates und der Zuhälter über die Prostituierten, die in separate Arbeits- und Wohngegenden abgedrängt wurden (Walkowitz, 1980:128). Dadurch wurde die Prostitution als moderne Institution und die Prostituierten als gleichsam ausgeschlossene Kaste erstmals geschaffen. Ein direktes Mittel und Symptom dieser Erscheinung waren die Zuhälter, die als „Beschützer“ der Frauen fungierten. Mit dem Verlust des „Netzwerkes von Familien- und Freundschaftsbeziehungen“ (Vicinus, 1983:146) wurde die Prostituierte zum „Freiwild“ (ebd.) gemacht und ihr Status und ihre Identität als Prostituierte wurden erzwungen. Die Entwicklung einer spezifischen weiblichen Subkultur der „outcast-women“ mit einer spezifischen äußerlichen Erscheinungsform begann (Walkowitz, 1980b:26).

Wie war es vor den CD-Acts?

In den Perioden der Unterbeschäftigung oder den Zeiten fehlender Erwerbsmöglichkeiten stellte die Prostitution für viele Frauen eine sinnvolle zeitweilige Alternative dar, um zu überleben und die Familie zu ernähren. Ein entscheidender Faktor der Prostitution war ihr temporärer Charakter und die längste Zeitspanne der meist Zwanzigjährigen waren fünf Jahre Prostitution. Danach konnte sie unauffällig aufgegeben werden (Walkowitz, 1980b:196). Eine soziale Mobilität aus der Prostitution heraus gewährleistete die Eingebundenheit der Frau in ihre Wohn- und Arbeitswelt, die wiederum nur durch die Unauffälligkeit der Prostitution möglich war (vgl. ebd., 1980b:212). Eine „Prostituierte“ unterschied sich nicht wesentlich von „anderen“ Frauen.

Das änderten die CD-Acts, die faktisch eine Professionalisierung der Prostitution und eine verstärkte Kontrolle durch militärische Organe und männliche Zwischenhändler und Zuhälter zur Konsequenz hatten.

„… die Verbreitung von Zuhältern im frühen 20. Jahrhundert bedeutete, daß sich Prostitution von einem weiblich zu einem männlich dominierten Geschäft verlagerte, und daß nun Dritte existierten, die ein starkes Interesse am weiteren Verbleib der Frauen auf den Straßen hatten.“ (Walkowitz, 1980b:212)

Doch die Kontrolle erfaßte nicht nur die bereits registrierten Frauen, sondern bedrohte potentiell alle Frauen, die ihren Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen nicht sofort ausreichend legitimieren konnten. Der Spaziergang auf der Straße am Tag, der Weg zur Fabrik konnte jeder Frau zum Verhängnis werden, wenn sie von der sogenannten Moral-Polizei abgeführt wurde. Jeder Ausgang von Frauen wurde damit implizit als sexuelle Provokation interpretiert. In diesem Sinne wurden nicht einfach ihre „Sexualität“ oder „die Sitten“ rigider reglementiert, sondern es erfolgte eine Ausweitung dessen, was als „normales“ bzw. „abweichendes“ Verhalten galt, und als solches wurde es kodifiziert (vgl. Barry, 1981:18).

Zusätzlich galt jede Registrierung einer armen Frau als „Beweis“ für die „sexuelle Lasterhaftigkeit“ der Arbeiterklasse. Das führte wiederum auch viele Arbeiter zur Gegnerschaft dieser Gesetze, und es kam zu einem Umschlag, was die Inhalte und die Zielsetzung der Bewegung betraf. Er äußerte sich praktisch in der Teilnahme einer wachsenden puritanischen Bewegung gegen die „männliche Lust“, die zu Prostitution und Homosexualität führe (Weeks, 1977:18). Die Kritik dieser Männer verband sich mit einer Distanzierung von den Praktiken der oben geschilderten „outcasts“ (vgl. Walkowitz, 1980b:109 f) und dem Versuch, der Arbeiterklasse einen Status der Respektabilität zu verschaffen (vgl. Weeks, 1981:86). Innerhalb dieser Bewegung wurde Sexualität grundsätzlich zu etwas „Enthemmten“ und „Unbeherrschten“, das kontrolliert werden mußte. Nicht der ökonomischen und sexistischen Ausbeutung der Frauen galt ihr Interesse, sondern der staatlichen Sanktionierung der „Unmoral“ durch die CD-Acts. Die „National Vigilance Association“, ursprünglich eine Organisation gegen die Regulierungsgesetze der Prostitution, verschleierte ihre zunehmend repressive Tendenz, was die Kontrolle von Frauen betraf, und ihre patriarchalischen Attitüden hinter dem Anspruch des männlichen Schutzes der Frau und Familie. Obwohl J. Butler diese Richtung als schädlich für die Frauenbewegung und den Kampf gegen die CD-Acts erkannte, gelang es den puritanischen Organisationen dennoch, die feministische Kritik und einen Großteil ihrer Mitgliederinnen zu kooptieren.

Diese erstarkende Sittlichkeitsbewegung (Social purity movement), der, auch im Gegensatz zur feministischen Bewegung, finanzielle und andere Ressourcen zur Verfügung standen, erwies sich letztendlich nicht als Gegnerin der CD-Acts, sondern als verlängertes Instrument militärischer, staatlicher und medizinischer Kontrolle über alle Frauen. Die offizielle Etikettierung bestimmter Frauen als Prostituierte führte weg von der Betrachtung eines Arbeitsverhältnisses und hin zu einer Interpretation von Prostitution als Beweis für die weibliche Unmoral, die allen Frauen latent innewohne und deshalb der männlichen Aufsicht und Führung (durch den Ehemann) bedürfe. Diese Ideologie erhielt Ende des Jahrhunderts ökonomischen Rückhalt, als der „Familienlohn“ des Mannes zur gewerkschaftlichen Forderung wurde, und die Zahl verheirateter erwerbstätiger Frauen sank (vgl. Walkowitz, 1980:130). Festzuhalten bleibt: Die CD-Acts regulierten die Prostitution, aber sie schafften sie nicht ab, das war auch nie ihr Sinn. Die Reform war eine neue Form der Kontrolle. Sie führte zu einer Professionalisierung der Prostitution und zu einer größeren Ausbeutung der Prostituierten. Gleichzeitig stabilisierten die Gesetze die patriarchalische Familienideologie mit dem Mann als Privatkontrolleur der Frau. Eine einmal registrierte Prostituierte konnte beispielsweise weiteren Untersuchungen nur entgehen, wenn sie heiratete!

Walkowitz dokumentiert in ihrer detaillierten Studie jedoch auch, wie groß und dicht das Netz an weiblicher Unterstützung der Prostituierten im Kampf bzw. auf der Flucht vor der Polizei war (Walkowitz, 1980b:201-210). Selbst Frauen die der Prostitution feindselig gegenüberstanden, weil sie als arme Frauen die potentielle Identifizierung als Prostituierte fürchten mußten, demonstrierten gegen Polizeiwillkür, gaben Geld und brachten Frauen in ihrer Wohnung unter. Diese Unterstützung ist auch auf dem Hintergrund der finanziellen, gesetzlichen und beruflichen Repressalien zu sehen, die alle diese Frauen bedrohten (ebd.:209). Ein Beispiel ist die Einführung des „Industrial School Amendmend“ 1881, das vorsah, Kinder von Prostituierten oder aus Bordelle in sogenannte Industrieschulen zu stecken. Frauen, die mit der Untervermietung an Prostituierte ein notwendiges Einkommen erhielten, mußten plötzlich fürchten, daß (auch) ihnen ihre Kinder weggenommen wurden (ebd.:211). Diese Verordnung blieb auch nach der Abschaffung der CD-Acts bestehen und war ein Instrument zur Kontrolle über Frauen mittels Kontrolle über ihre Kinder (vgl. Weeks, 1981:90 f).

Die USA: 80 Jahre später

Eine neue Fassung der CD-Acts erlebten Frauen in den USA während des 2. Weltkrieges, als die Militärs in geringerem Maße um die Gesundheit der Soldaten, sondern mehr um die Aufrechterhaltung der Sozialordnung fürchteten. Der Abzug der Männer aus den Fabriken und Büros in die Kriegsmaschinerie führte zu einer Mobilisierung von zusätzlichen Frauenarbeitskräften, nicht nur in unbezahlten, sondern auch bezahlten Bereichen, und einhergehend zu einer Veränderung der Sozialstruktur, was die sexistische Arbeitsteilung, die soziale und räumliche Mobilität der Frauen und ihre Eigenwahrnehmung betraf. Die militärisch-politische Führung befand sich in dem Dilemma, daß sie mehr denn je auf die Arbeit von Frauen auf allen Ebenen angewiesen war. Das galt besonders für all jene Sektoren, die vor Kriegsbeginn fast ausschließlich Domäne der Männerarbeit waren, einschließlich der militärischen (vgl. Hartmann, 1982:31). (58) Mit dem Kriegseintritt der USA, 1941 veränderte das amerikanische Kapital seine Beschäftigungspolitik grundlegend. Unter dem Motto: „Do the job, HE left behind“ (Tue die Arbeit, die ER zurückgelassen hat) sahen sich die Frauen in den USA plötzlich neuen Arbeits- und besseren Verdienstmöglichkeiten gegenüber. Innerhalb kürzester Zeit wurden sie für bislang „typische Männerarbeit“ ausgebildet. Die Produktivität stieg, und mit ihre die Löhne für die Frauen. Die Ideologie, welche Arbeit die richtige für Frauen sei, veränderte sich ebenso schlagartig und grundlegend, allerdings blieb der Bezugspunkt die Hausarbeit der Frau. Die Fabriken wurden in der offiziellen Propaganda zum nationalen „Haushalt“ der Frau. Ein Auszug aus der Wochenschau verdeutlicht dies: „Statt Kleider zuzuschneiden, stanzt die Frau die Muster von Flugzeugteilen aus Nach einer kurzen Anlernzeit kann die Frau mit der Stanze umgehen wie mit der Fruchtpresse in ihrer Küche.“ („Rosie the Riveter“, Dokumentarfil, USA 1981 von Cornie Fields). Trotz Erwerbsarbeit lag die Verantwortung für die Hausarbeit und die Kinder weiterhin ausschließlich in den Händen der Frauen, sie mußten alle neuen Aufgaben zusätzlich bewältigen. Dennoch befürchteten die militärische Administration und verschiedene Politiker einer „Bedrohung“ der Familie, im Sinne einer Veränderung der Sexualordnung, d.h. sexistischen Arbeitsteilung. Frauen, die alle Aufgaben erfüllten, die traditionell Männern zugeschrieben wurden, die für ihre Rechte kämpften und Gewerkschaften gründeten, unterliefen damit die übliche Betrachtungsweise ihrer Fähigkeiten. Die potentielle ökonomische Autonomie barg zudem die Gefahr der persönlichen Autonomie in sich, die eine eigene Kontrolle über die eigene Sexualität und Gebärfähigkeit miteinschließt.

Die allmähliche Aufhebung des geschlechtlich segregierten Arbeitsmarktes und die damit verbundene potentiell größere ökonomische Unabhängigkeit der Frauen konnte nicht verhindert werden, und so begann eine großangelegte Weiblichkeitspropaganda, in der Heirat, die Bindung an einen Ehemann und Mutterschaft weiterhin als einziges Glück der Frau dargestellt wurden. Harmann beschreibt detailliert, wie das Modell der „echten Frau“, das, was Betty Friedan später unter dem Begriff „Weiblichkeitswahn“ zusammenfaßte, in der öffentlichen Kultur und von den Meinungsführern der politischen Administration, der Psychologie und der Rechtssprechung propagiert und z.T. auch erzwungen wurde (Hartmann, 1982:123-143, 189-209). Die Angst vor der Schwächung des „Heiligtums Familie“ (ebd.:36), der sexistischen Arbeitsteilung und der Sexualordnung schlechthin, war immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten und inoffizieller Gespräche (ebd.:36, 7). Sie resultierten in widersprüchlichen und unterschiedlichen Handhabungen einzelner lokaler Behörden oder Polizeikräfte bei „abweichendem  Verhalten“ von Frauen. Das charakterisiert auch ihre Maßnahmen, die gegen das angebliche sexuelle Mißverhalten von Mädchen und Frauen ergriffen wurden. Es handelte sich bei diesen hauptsächlich um Frauen und Mädchen, die in der Nähe militärischer Einrichtungen wohnten oder in den Waffenfabriken und Service Stationen der Armee arbeiteten, oder Arbeit und Wohnung suchten (vgl. Anderson, 1981:104). Diese „victory girls“ oder „free girls“ waren für das Militär und die Sozial- und Gesundheitsbehörden der Anlaß, eine großangelegte „Reinheitsbewegung“ zu initiieren, angeblich, um gegen die Geschlechtskrankheiten und für die Moral zu kämpfen. Ähnlich wie in Großbritannien 80 Jahre vorher, konnte jede Frau festgenommen und medizinisch untersucht werden. Selbst wenn nichts gegen sie vorlag, und das Untersuchungsergebnis negativ war, wurden Frauen tagelang in Haft gehalten und MInderjährige an Sozialarbeitseinrichtungen verwiesen (Anderson, 1981:109). Jedes Mädchen, das zuhause weggelaufen war und von der Polizei festgehalten wurde, mußte eine Untersuchung über sich ergehen lassen, im Gegensatz zu den männlichen Ausreißern (ebd.:105). Eine eigens für diese Maßnahmen geschaffene Organisation, die „Social Protection Division“ (SPD) des Office of Community War Services, entwickelte sich von einer Art Gesundheits- und Polizeibehörde zu einer rigiden Sittlichkeitsbewegung mit großem exekutiven Spielraum. Die Definitionen, die die Festnahme und Anklage von Frauen legitimierte, wurden entsprechend vage und breit gehalten, um jede „Verdächtige“ erfassen zu können: Als Prostituierte verdächtigt wurde jede Frau, die „sexuell aktiv“ war, „trotz fehlender ernsthafter emotionaler Gefühle für die Beziehung“ (ebd.:104). Weiter konnte jedes Verhalten einer Frau kriminalisiert werden, das gegen „die Moral, die Sicherheit oder Gesundheit“ verstieß (ebd.:105). In den Jahren 1940-1944 wuchs die Zahl der Frauen, die wegen „Verstößen gegen die Moral“ angeklagt wurden, um 95% an. In Seattle wurden allein in einem Monat 300 Frauen erfaßt. Dennoch hatten von über 200 festgenommenen Frauen nur 17% eine Geschlechtskrankheit (ebd.:106). Als kriminelle Akte von Frauen galten weiter sogenanntes „promiskuitives Verhalten, Trunkenheit“ oder „regelmäßiger Barbesuch“ (ebd.:107). In Detroit versuchten einzelne Offiziere Frauen generell den Besuch von Gaststätten zu verbieten, vor allem, wenn sie ohne Begleitung waren, das heißt, ohne männliche Begleitung (ebd.:108). Die hohen Scheidungsziffern veranlaßten das Militär schließlich zu Maßnahmen, die die „Treue der Soldatenfrauen fördern“ und die „Soldaten schützen“ sollten (ebd.). Ein Großteil der Frauen, die wegen moralischer Verstöße angeklagt waren, war mit Angehörigen der Armee verheiratet. Das Zusammenleben unverheirateter Paare wurde daraufhin verboten, angeklagt und bestraft wurde jedoch immer nur die Frau. Ebenso galt die genitale Zwangsuntersuchung nur für Frauen, denn die Prämisse des „mächtigen männlichen Triebes“, für den die Frau die Verantwortung übernehmen muß, blieb unangefochten und wurde in sogenannten Erziehungsmaterialien neu propagiert. Laut diesen oblag Frauen auch die Verpflichtung und Verantwortung für die Familie, die gesellschaftlichen Sitten und die Kultur und das erforderte die Bereitschaft, ihre Bedürfnisse und Wünsche entsprechend darauf auszurichten (ebd.:111).

Alle offensichtlichen Verstöße gegen die Rechte der Frauen erregten kaum öffentlichen Protest. Als beispielhaft für die Ignoranz, wenn es sich um Rechtsverletzungen gegen Frauen handelt, kann die Anweisung des Führers der American Civil Liberties Union betrachtet werden, der die Mitglieder zur Unterstützung der Polizei aufrief (vgl. ebd.:108). Die Klagen der betroffenen Frauen, die sich wegen „des unerlaubten Festhaltens ohne Anklage“ an die Gerichte wandten, wurden meist mit dem Hinweis auf „den Schutz der öffentlichen Gesundheit“, der die Haft rechtfertigte, abgewiesen (ebd.). Die gesellschaftliche Konsequenz dieser Politik war eine Militarisierung des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit sowie lokaler Behörden. Obwohl die Kriegsjahre für einige Frauen neue Möglichkeiten der Unabhängigkeit und neue Erfahrungen boten, nahm die Kontrolle über ihr Verhalten und ihre Perspektiven keineswegs ab. Im Gegenteil, auf die Möglichkeit größerer sozialer und sexueller Freiheit für Frauen reagierte das Militär sofort, und die Schärfe dieser Reaktion spiegelt auch die Bedeutung der Institution Ehe und Familie für das Militär wider. Die Intensität und die Wachsamkeit mit der während der Kriegsjahre die geschlechtliche Sozialordnung im Auge behalten und gestützt wurde, erklärt, wie es in den Nachkriegsjahren zu den antifeministischen Strömungen und Politiken kommen konnte: Es hatte sich schon während des Krieges nichts Entscheidendes im Geschlechterverhältnis verändert. (59) Der Zugang von Frauen in besser bezahlte Sphären der Lohnarbeit wurde möglich durch den „nationalen Notstand“, aber das „Wohl der Nation“ erforderte bereits zu Kriegszeiten von den Frauen auch eine Ausweitung unbezahlter Arbeit als „Hausfrau der Nation“. Mit dem Ende des Krieges erforderte eben dieses Wohl der Nation von allen Frauen, den heimkehrenden Soldaten eine besonders gute Hausfrau zu sein, um ihm den Eintritt in die zivile Gesellschaft zu erleichtern. Erneut wurde der Patriotismus angeheizt durch Appelle in Zeitungen und anderen Medien, diesmal ganz klar auf Kosten der Frauen: „Er kehrt nach erlangtem Sieg zurück, es gilt, ihm seinen Arbeitsplatz zurückzugeben, Frauen besinnen sich auf ihre ‚eigentliche‘ Aufgaben, wie Versorgung der Kinder, Herrichtung eines schönen Heims für die strahlenden Sieger … Die Nation braucht Mütter, das Land Kinder, die heimkehrenden Ehemänner ihre Arbeitsplätze und ‚richtige‘ Frauen!“ („Rosie the Riveter“, Dokumentarfilm, USA 1981). Das bedeutet Kultivierung einer bedürfnislosen und verfügbaren Mutter und Ehefrau (vgl. Anderson, 1981:161). Die Psychologie und die Pädagogik überschwemmten die Populär- und die wissenschaftliche Literatur mit Ergebnissen von verhaltensgestörten Kindern durch Berufstätigkeit der Mütter (Dr. Benjamin Spock wurde ihr populärster Vertreter und blieb es bis heute) (vgl. ebd.:177). In dem damaligen Bestseller des Arztes Farnham heißt es unter dem Titel: „Die moderne Frau – das verlorene Geschlecht“:

„Katastrophale soziale Kräfte haben die Frauen von ihrem Weiblichen weggedrängt und in Karrieren getrieben, zu einem schrecklichen Preis für sie selbst und die Gesellschaft. Die Aufgabe ihrer femininen Rolle hat Frauen unglücklich gemacht, weil es sie frustrierte. Es hat Kinder unglücklich gemacht, weil sie keine mütterliche Liebe haben. Und es hat ihre Ehemänner unglücklich gemacht, weil ihre Partner keine echten Frauen sind. Stattdessen wurden ihre Ehefrauen ihre Rivalen“.

Gleichzeitig entstand der Teenagerkult und mit ihm die Zwangsvorstellung von der jungen, schlanken und schönen Frau mit der Kration einer entsprechenden Werbe-, Kosmetik- und Medizinbranche, die die Frauen entscheidend in die Jungen und die Alten spaltete und alle Frauen ihr Leben lang hinter einem unerreichbaren Ideal hinterherlaufen ließ (vgl. Firestone, 1975:30).

Deutschland: Rassismus und Sexismus

Das Militär greift bei seinem Versuch, die „militärische Effizienz“ zu schützen und die bestehende Sozialordnung in seinem Sinne zu nützen, d.h. die sexistische Arbeitsteilung aufrechtzuerhalten, alle vorhandenen sexistischen Stereotype und Verhältnisse auf und forciert sie in diesem Sinne. Die Etablierung einer rationellen, „sauberen“ und für die Soldaten gefahrlosen Prostitutionspolitik macht eine Spaltung zwischen den ehrbaren Frauen und den „Anderen“ erforderlich, die sich umso leichter herstellen läßt, wenn verschiedene Rassen oder Ethnien betroffen sind. Rassismus ist ebenso wie Sexismus ein wesentlicher Bestandteil jeder militärischen Ideologie und die Klassifikation des Feindes als Untermensch beschränkte sich nicht auf den Nationalsozialismus. Das zeigen die Äußerungen US-amerikanischer Soldaten, die antisemitischen und ausländerfeindlichen Tendenzen in der Bundesweher, ebenso wie die Wettschüsse auf nackte Frauenkörper in der „neutralen“ Schweizer Armee. (60) Die Verbindung sexistischer und rassistischer Gewalt(phantasien) ist umso einfacher, wenn die Soldaten in einer fremden Umgebung stationiert sind, aber wie das „3. Reich“ zeigte, können auch Frauen gleicher Ethnie immer hinsichtlich ihres „Sexualverhaltens“ gespalten werden. Gibt es hier keine Unterschiede, werden sie durch Zwangsprostitution bzw. Vergewaltigung hergestellt, ein Mechanismus, der wie die vorausgehenden Kapitel zeigen, heute mehr denn je gültig ist. So sind die (zwangs)Prostitution und der Rassismus, als eine Variante des Komplexes Sexismus und Rassismus, historisch miteinander verbunden. Der Kontakt einer Prostituierten zu rassischen Minderheiten, ob er nun tatsächlich besteht oder nicht, klassifiziert sie bereits für die untere Stufe der Sozialordnung, und Prostituierte werden ohne Zögern eingereiht in die Liste des „Lumpenproletariats der Gauner und Vagabunden“. Zum anderen stehen weibliche Angehörige einer rassisch unterdrückten Gruppe auf der untersten Stufe der Prostitutionshierarchie und – das ist die entscheidende Militärstrategie – alle Frauen dieser Gruppe werden als Prostituierte behandelt. In offiziellen Kriegszeiten wird die sexistische und rassistische Ideologie konkrete Politik, wenn die Frauen des Feindes – und damit auch des rassisch Minderwertigen – für die Militärbordelle der „siegreichen“ Militärs zwangsrekrutiert werden, wie in Viet Nam, der UdSSR und Polen im 2. Weltkrieg oder in Bangladesh (vgl. Brownmiller, 1980:55-90).

„Das der Rassismus erst aus dem Sexismus einer Kultur entwickelt wird, die rassistischen Stereotype jedoch wieder zurückprojiziert werden auf Frauen insgesamt, kommt es zu einer Vermischung der sexistischen Wurzeln und Ursprünge des Rassismus. Alle Eigenschaften, die in einer christlich patriarchalischen Kultur Frauen zugeschrieben werden, sind immer wieder auf ethnische Minderheiten, auch auf unterdrückte oder andere Völker insgesamt übertragen worden.“ (Janssen-Jurreit, 1979:87 f)

Das Beispiel des Nationalsozialismus

Die offizielle Straffreiheit der „gewerblichen Unzucht“, seit 1927 im RGBG § 16.3 festgelegt, wurde auch im Nationalsozialismus beibehalten. Für ihr zwangsweises Vorgehen gegen Prostituierte bzw. der Prostitution Verdächtige ebneten sich die Machthaber im Nationalsozialismus einen anderen Weg. Der Sozialrassismus verknüpfte sich mit dem Sexismus: Jüdinnen und Zigeunerinnen wurden mit Prostituierten identifiziert und eine „Ausmerzung“ der Prostituierung der Liebe als „Verjudung unseres Seelenlebens“ forderte Hitler schon 1925 (Adolf Hitler, zit. in Bock, 1980). Prostituierte wurden explizit und amtlich als „asozial“ erklärt, und die Verordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28.2.1933 erlaubt im Zuge der Asylierung von „Asozialen“ auch die Zwangseinweisung von Prostituierten in Arbeitshäuser. Am 14.7.1933 folgte das Gesetz zur Sterilisation „Minderwertiger“ mit dem 30000 registrierte Zwangssterilisationen vorgenommen wurden, davon 90% wegen „Schwachsinnigkeit, Schizophrenie und erblichen Mißbildungen“ (ebd.:90). Mittels der Registrierung der Prostituierten durch die Gesundheitsbehörden (nach RGBT § 4) wurden neben sozialhygienischen (Herkunft, Alter der Prostituierten, etc.) auch ärztliche Anamnesen bei Prostituierten vorgenommen, die den Einstieg in die Prostitution und die Prostitution erklären sollten. Zu den Faktoren und Eigenschaften zählten u.a. „angeborener Schwachsinn, schwere erbliche Mißbildungen, schwere Alkoholiker in der Familie, Epilepsie und Schizophrenie“ (ebd.:93). Mit der Zusammenstellung dieser „Minderwertigkeiten“ wurden für die Prostituierten die Diagnosen geschaffen, für die das Gesetz über eugenische Sterilisation vorgesehen war.

„Der rassistische Diskurs von Minderwertigkeit und ökonomischen Ressourcen führte über die Sterilisation und Euthanasie zum Massenmord.“ (Bock, 1980:94)

Mit dem Gesetz gegen „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ vom 24.11.1933 konnten Frauen, die gegen den § 361.6 StGB (Registrierpflicht von Personen mit HWG) verstoßen hatten, ins Arbeitshaus eingewiesen werden. Einer Verordnung vom 15.12.1933 zu diesem Gesetz zufolge mußten diese Personen der Sterilisationsbehörde gemeldet werden (ebd.:95) und konnten bei wiederholter Einlieferung ins Krankenhaus wegen Geschlechtskrankheiten auch entmündigt werden. Neben der „Ausmerzung“ der „freien“ registrierten oder nicht registrierten Prostituierten wurde gleichzeitig der Aufbau staatlich gelenkter und geplanter Bordelle forciert. Für die sexuelle Versorgung der Militärs und der SS wurden, soweit sich diese nicht durch Vergewaltigung selbst „versorgten“, spezielle Bordelle, mit Amüsierbetrieb verbunden, eingerichtet. Bordelle für „fremdvölkische“ Arbeiter und in Konzentrationslagern zur „Disziplinierung“ folgten. Die Frauen hierfür wurden aus den Frauen-KZs Ravensbrück und Auschwitz geholt, oder man rekrutierte ausländische Zwangsarbeiterinnen, Jüdinnen und Zigeunerinnen, zu Tausenden zwangssterilisiert, als Zwangsprostituierte. Bei den sog. „arischen“ Prostituierten galt jede, die schon früher anschaffen gegangen war oder in deutschen Städten (angeblich) beim „freien“ Anschaffen aufgegriffen wurde, als Freiwild für die Zwangsrekrutierung als Bordellarbeiterin (ebd.:195). Die Prostitution, von der Polizei reguliert und beschützt, wurde im militärischen Staat wieder eine unerläßliche und bequeme Einrichtung, vor allem, da die Bordelle auch das „saubere Straßenbild“ nicht störten. Die Verknüpfung von rassistischen und sexistischen Stereotypen war nicht nur auf den Zeitraum des Faschismus beschränkt, sie existierte schon vorher und existiert noch heute. Ihre Konsequenzen allerdings traten im Nationalsozialismus mit aller Brutalität zutage, „biologisch minderwertige“ Völker wurden zu „Lustautomaten“ degradiert, was geringstenfalls mit ihrer völligen Negierung als Menschen einhergehen mußte.

Prostitution, Vergewaltigung und Just fun for the boys

Bevor ich die gegenwärtige Militarisierung der Prostitution in einigen südostasiatischen Ländern darstelle, möchte ich anhand der Militärpolitik der Nazis während des 2. Weltkrieges und der USA in Viet Nam zeigen, wie fragwürdig die Unterscheidung von Prostitution und Vergewaltigung meines Erachtens ist, und wie grundsätzlich falsch die Argumentation, Prostitution könne vor Vergewaltigung schützen. Die institutionalisierte Prostitution wird, nicht nur im Zusammenhang mit dem Militärwesen, oftmals als das kleinere Übel genannt, das Nicht-Prostituierte vor Vergewaltigung schützen soll. Diese Behauptung geht an der Realität vorbei, wie empirische Daten zeigen, und sie ist schon deshalb falsch, weil ihr die Vorstellung vom männlichen Sexualtrieb der sich „entladen“ muß, impliziert ist. Dabei werden drei wesentliche Gesichtspunkte übersehen:

  1. Prostitution in Kriegszeiten ist oftmals eine kollektive Vergewaltigung, die nur zum Zwecke der Bequemlichkeit und Sicherheit für die Soldaten zu einem Akt der Prostitution „umgewandelt“ oder eingerichtet wird.
  2. „Freiwillige Prostitution zu Kriegs- oder Nachkriegszeiten“ ist in dem Maße „freiwillig“, als die Frauen keine andere Möglichkeit zum Überleben für sich und ihre Angehörigen sehen (wie nach dem 2. Weltkrieg und dem Indochina-Krieg).
  3. Die Prostitution hat per Definition einen Waren- und einen Freiwilligkeitscharakter, die dem Mann nicht, wie bei einer Vergewaltigung, die notwendige Verbindung von Gewalt und Sexualität, von Macht und Erniedrigung bieten kann.

Deshalb schützt kein Bordell Frauen vor der Vergewaltigung, im Gegenteil, jede Frau die in einem sogenannten „Amüsierviertel“ wohnt, erfährt, wie die Männer von der Verfügbarkeit über alle Frauen ausgehen, seien sie nun offiziell Prostituierte oder nicht.

Während des 2. Weltkrieges war die Zwangsrekrutierung von Mädchen und Frauen in Bordelle bereits während der ersten deutschen Angriffe und Besetzungen anderer Länder gang und gebe. In Smolensk wurde von der deutschen Heeresleitung ein Bordell für die Offiziere eingerichtet, für das man Hunderte von Frauen einfach aus den Häusern zerrte. (61) Das Bordell war nur für die Offiziere bestimmt, die gewöhnlichen Soldaten suchten sich ihre Opfer selbst in der ganzen Stadt. In den KZs dagegen wurden regelrechte Lagerbordelle für die Bewacher und Soldaten eingerichtet, in denen die Frauen unter ständiger Todesdrohung ihren Körper pünktlich zur Verfügung zu stellen hatten. Der sogenannte „Vergnügungsdienst“ (Brownmiller, 1980:68) bedeutete für die betroffenen Frauen tägliche Vergewaltigung und Mißhandlung und schützte aber auch die übrigen Frauen nicht. Wahrscheinlich sollte er – im Zuge „deutscher Gründlichkeit“ – nur für einen reibungsloseren Ablauf dienen. Es wurden nicht nur jüdische Frauen in den Bordellen festgehalten, obwohl diese die ersten waren, die man verschleppte. (62) Diese Lagerbordelle gab es in Auschwitz, Tulchin in Rumänien, Neuengamme, Buchenwald, Flossenbürg, Mauthausen, Sachsenhausen, Ravensbrück (vgl. Bock, 1980:103). Bordelle wurden immer dann eingerichtet, wenn es bestimmten Soldaten aufgrund ihrer Stationierung (Lager) oder ihres Ranges nicht möglich war bzw. erleichtert werden sollte, sich Frauen zu „nehmen“. Zugrunde lag in beiden Fällen die Annahme, Männer hätten einen sexuellen Bedarf an Frauen, der „versorgt“ werden müßte.

Diese Einstellung war auch das Ergebnis der „McNamara-Theorie“ nach der sich die amerikanischen Militärbehörden damit einverstanden erklärt hatten, in Viet Nam militärisch überwachte und gelenkte Bordelle für die US-Soldaten einzurichten (Brownmiller, 1980:98). Die Truppen sollten „bei Laune gehalten werden“, besonders diejenigen, die nicht im Feld standen und das waren immerhin fast 480000 von 550000 Mann (ebd.:102). Von den „kämpfenden“ 60-70000 Soldaten operierten zudem nur ein Fünftel in dicht besiedelten Gebieten.

„… die in den dichtesten besiedelten Gebieten stehenden Divisionen – die 9. Division im Mekong-Delta und die American Division, … die an der Zentralküste operierte – (waren) wegen ihrer Greueltaten besonders gefürchtet.“ (Brownmiller, 1980:101)

Es war nicht der Mangel an Frauen ausschlaggebend, sondern die Furcht vor Geschlechtskrankheiten der Soldaten, die die Armeeleitung in Viet Nam bewog, ihren Untergebenen den Zutritt zu den illegalen Bordellen in den jeweiligen Städten zu verbieten und eigene, gesundheitlich überwachte, einzurichten. Die Bordelle, die entweder aus Wellblechhütten oder Betonbunkern mit einzelnen Kabinen bestanden, waren eingezäunt und von der Militärpolizei bewacht, damit nur kontrollierte Mädchen und Frauen herein und heraus konnten, denn die Hauptsorge der Militärs galt, wie gesagt, den Geschlechtskrankheiten. Häufig wurde das Problem damit „gelöst“, daß den Frauen immer wieder Penicilinspritzen verabreicht wurden. Dennoch war die Quote der Geschlechtskrankheiten bei den Soldaten sehr hoch, und viele Mädchen (viele waren nicht älter als 10 Jahre) starben an Geschlechtskrankheiten oder Tuberkulose (Brownmiller, 1980:100). Auf dem Höhepunkt des Krieges zwischen den USA und Viet Nam gab es 400000 Prostituierte in Südvietnam, das heißt, fast ebensoviele wie amerikanische Soldaten (Bergmann, 1975:82). In Saigon, dem „Amerikanischen Bordell“ (Senator Fullbright, zit. in Bergmann, 1975:85) lebten mehr als 4 Millionen landlose Bauern (ebd.:84) und in bestimmten Distrikten der Stadt arbeiteten junge Frauen in einer der 21000 Bars, Hotels oder Bordelle. Tausende dieser Frauen unterzogen sich dabei kosmetischen Operationen, um die sogenannten „natürlichen asiatischen Defekte“ (ebd.:89) entfernen zu lassen. Dabei wurden ihre Augen gerundet, die Brüste und Hüften mit Silikon vergrößert und die Nase mit Silikon umgebildet, um dem nordamerikanischen Schönheitsideal der Soldaten zu entsprechen.

Die These, nach der Prostitution vor Vergewaltigung schützt, widerlegen u.a. Brownmiller und Bergmann auch durch ihre detaillierten Nachforschungen über Vergewaltigungen in Viet Nam, die nicht nur massenhaft, sondern auch mit einer unbeschreiblichen Bestialität ausgeführt wurden. Das Massaker von My Lai wurde durch ein Bild eines „Life“-Reporters, von einem GI, der eine alte Frau und ein Kind erschoß, nachdem er sie vergewaltigt hatte, mehr zufällig publik. In diesem Distrikt töteten US-Truppen innerhalb weniger Stunden mehr als 500 Zivilisten, nachdem die Dritte Airborne Brigade, die 82te Division, Hunderte von Frauen und Mädchen vergewaltigt hatte (Committee to Denounce War Crimes of US Imperialists, zit. in Bergmann 1975). Die amerikanische Armee hatte natürlich ein Interesse daran, die Massaker an Zivilisten zu vertuschen und folglich wurden auch kaum Soldaten wegen Vergewaltigung angeklagt, und noch weniger hatten mit negativen Konsequenzen zu rechnen (Brownmiller, 1980:107). Als ein ungeschriebenes Gesetz der US-Armee galt die „Mere Gook Rule“, abgekürzt MGR, die bedeutete, daß es sich bei den Vietnamesen/innen doch gar nicht um Menschen, sondern nur um „gooks“ handelte und jede Vergewaltigung blieb ohne Konsequenz („gook“ ist ein verächtlicher, nicht zu übersetzender Ausdruck, vergleichbar mit dem Wort „Kanake“ für Ausländer in der BRD). Deutlicher kann der Zynismus und die Menschenverachtung wohl nicht mehr werden, wenn die Vergewaltigung und Verstümmelung von Tausenden von Frauen auf eine Formel reduziert zum militärischen Slang wird (San Francisco Cronicl/Examiner, zit. in Bergmann, 1975:69).

Prostitution und nationales Interesse, in Thailand, Okinawa und auf den Phillippinen

Die militärische Zurichtung von Frauen als Prostituierte und die Militarisierung der Prostitution selbst ist inoffizieller Bestandteil jeder Militärpolitik, auch in sogenannten Friedenszeiten, die sich meist hinter den Begriffen „öffentliche Sicherheit“ oder „Gesundheitspolitik“ verbirgt. Dadurch wird sie zwangsläufig auch ein Bestandteil der Regierungspolitik des Landes, in dem das Militär präsent ist. Es ist sicherlich davon auszugehen, daß sich auch in diesem Bereich Machtkämpfe militärischer und ziviler Interessensgruppen abspielen, d.h. die Kooperation nicht von vornherein besteht. Die Länder Taiwan, Hongkong, Thailand, die Philippinen, Südkorea oder die japanische Insel Okinawa sind (bis auf die Insel) alle unter Militärherrschaft und sie sind geostrategisch und politisch wichtige Territorien für nordamerikanische und japanische Militärstützpunkte (vgl. blätter des iz3w, Nr. 111, Aug. 1983: 19-24). Während des Krieges zwischen Viet Nam und den USA dienten viele ihrer Städte als sogenannte „Rest and Recreation (R&R) Center“ für die GIs aus Viet Nam und die US Truppenstützpunkte der Marine und der Luftwaffe. Diese Länder zeigen sehr plastisch die militärische (Ver)nutzung von Frauen als sexuelle Dienstleistungskräfte, Subsistenzarbeiterinnen und Billiglohnarbeiterinnen für eine weitgehend militärabhängige Industrie (vgl. Business Week, Aug. 11, 1980:78). Dabei schafft das Militär diese Kombination von Ausbeutungsverhältnissen und reproduziert sie durch eine Militarisierung der Gesellschaft, d.h. durch Gewalt. (Militärische) Gewalt kann folglich niemals „neutral“ sein, sondern schafft von Anfang an Gewaltverhältnisse und beginnt nicht erst mit der Zündung einer Rakete

Militärische Gewalt ist ebensowenig geschlechtsneutral, ganz im Gegenteil, die Gewalt gegen Frauen bildet das wesentliche Element in der militärischen Ideologie und in der konkreten „Praxis“. Das Erbe des Vietnamkrieges, die sich expandierende Prostitutionsindustrie in allen genannten Ländern, wird durch den Prostitutionstourismus japanischer und bundesdeutscher Männer ein profitables Geschäft für alle daran beteiligten Unternehmen und die Regierung des jeweiligen Landes, wenn auch bestimmt nicht für die Frauen.

Daraus läßt sich zweierlei schließen: Erstens, jeder Krieg und jede Vorbereitung für einen Krieg ist auch ein sexueller Imperialismus und zweitens, jeder sexuelle Imperialismus ist Krieg gegen die Frauen und findet unabhängig von nationalen Kriegen statt.

Die sexuelle Ausbeutung von Frauen mit ihrer Grundlage in der sexistischen Arbeitsteilung manifestiert sich nicht erst in der Prostitution, sie ist nicht nur ein individuell-männliches Vergnügen, sondern auch die Quelle internationaler und nationaler Profite. Das sexuelle Ausbeutungsverhältnis ist per se ein Gewaltverhältnis und so ist ständig neue Gewalt nötig, um es aufrechtzuerhalten. Es handelt sich nicht nur um ein Ausbeutungsverhältnis, in dem Frauen mit „sexuellen“ Angriffen konfrontiert werden, sondern vielmehr um Zwangsverhältnisse, denen sie als Frauen unterliegen, und die sexistische Angriffe als solche ermöglichen und forcieren. Ausbeutung führt in der Regel zu Widerstand, und der muß frühzeitig verhindert werden, d.h. erneute Gewalt ist notwendig, um Frauen in ihren Zwangsverhältnissen zu halten. Diese Gewalt äußert sich nicht nur in aktueller brutaler Gewalt, sondern auch in der Zerstörung anderer Überlebensformen für Frauen (und Männer). Das möchte ich am Beispiel der thailändischen Prostitution kurz erläutern.

Das Beispiel Thailand

Die Frauen der Bauern und Handwerker in Thailand spielten in der vorkolonialen Zeit eine wichtige Rolle in der hauswirtschaftlichen Subsistenzproduktion. (63) Der Anbau von Reis, die Verarbeitung der Nahrung und Herstellung von Textilien lag im wesentlichen in der Hand der Frauen, ebenso wie die Kinderaufzucht, bei der sie allerdings durch die Großfamilie unterstützt wurden (Lenz, 1978:35). Die Gesundheitsversorgung, Verhütung, Geburt und Abtreibung wurde von Frauen kontrolliert. Trotz der patriarchalen Grundstruktur der Gesellschaft war die Frau nicht völlig rechtlos und besaß Verfügungsgewalt und Artikulationsmöglichkeit bezüglich Heirat, Scheidung, Wiederheirat und in Dorfangelegenheiten. Sexistische Zwänge traten gegenüber Hunger und Klassenunterdrückung zurück, im Gegensatz zu den höheren Schichten, bei denen sich patriarchalische Ideologien und Institutionen verfestigten. Eine Rolle spielten hierbeidie extrem frauenfeindlichen Religionen Buddhismus, Islam und Hinduismus, die sich bei den Bauen nie richtig durchsetzen konnten, und sich allenfalls mit den Volksreligionen vermischten (Lenz, 1978:36; vgl. hierzu auch Connexions, No. 12/1984:7-10).

Die Zerstörung der Subsistenzökonomie begann mit dem Eindringen des europäischen und US-Imperialismus. Die einheimischen Eliten, abhängig von den Kolonialherren und Auslandsinvestoren, vertraten deren Interessen gegen die Bauen/Bäuerinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen und die Slumbevölkerung.

„Zu Zeiten gesellschaftlicher Krisen und zunehmender Auseinandersetzungen versucht sie (die Elite, d. A.) den gegen sie ankämpfenden Klassen anstelle einer Beteiligung an der Macht eine größere Verfügung über die Frauen zu geben.“

(Lenz, 1978:36 f.)

Der Imperialismus und die Politik der einheimischen Eliteschicht hatten für die thailändischen (koreanischen und japanischen) Bauern einschneidende Folgen: Die Subsistenzproduzentinnen verloren zum Teil alte Arbeitsfelder, wie die Textilherstellung und landwirtschaftliche Arbeit. Durch die Einbeziehung dieser Bereiche in den Weltmarkt, bei gleichzeitigem Verlust an Boden, mußten sie durch erhöhten Arbeitsaufwand und zusätzliche Arbeiten, wie den Kleinhandel, den Einkommensverlust ausgleichen. Der Besitz von Geld wurde zum Überleben notwendig und zwang Frauen in die industrielle Produktion oder den Anbau von Cash crops, während sie gleichzeitig unentlohnte Subsistenzarbeit leisten mußten. Die Ausdehnung der Reisfelder für den Export reduziert(e) die Fläche für ihren Subsistenzanbau, während der vermehrte Düngemittel- und Schädlingsbekämpfungsmitteleinsatz inzwischen zu einem Fischsterben in den Naßreisfeldern führt. Die Folge sind in steigendem Maße Mangel- und Fehlernährung und der Verlust ihrer Kontrolle über den Anbau. Die mit der sogenannten Modernisierungspolitik einhergehende Verdrängung der Kleinbauern/Kleinbäuerinnen von ihrem Land und/oder die Verelendung der Bauern durch die erzwungene Exportorientierung mit dem Zwang zur Monokultur löste eine Landflucht in die Städte aus, die bis heute andauert. Mehr als 300000 Menschen immigrieren jedes Jahr vom Land nach Bangkok. 61% von ihnen sind Frauen, die in der Leicht- und Textilindustrie, als Hausangestellte und als Prostituierte Arbeit suchen (vgl. Asian Women, 1980:11). Frauen stellen in den Bereichen der Textilverarbeitung, Feinmechanik und Elektronik (hier dominiert japanisches und deutsches Kapital) in der „Dritten Welt“ wie in den Industrieländern den Hauptanteil der Beschäftigten.

 

[S. 110]

 

Entnommen aus: Verena Fiegl. Der Krieg gegen die Frauen. Der Zusammenhang zwischen Sexismus und Militarismus.