Die Humangenetischen Beratungsstellen (1984)

In Diskussionen auf Veranstaltungen, die wir zum Thema Humangenetische Beratungsstellen gemacht haben, ist uns immer wieder entgegnet worden, daß die Beratungsstellen doch im Grunde genommen eine segensreiche Einrichtung seien, daß das rassenhygienische Denken von Frau Stockenius doch nur eine Ausnahme sei:

  • Es müsse doch dringend etwas getan werden, damit nicht so viele behinderte Kinder geboren werden. Angeblich vermehrten sich die „Kranken“ mehr als die „Gesunden“.
  • Die Behinderten würden so sehr leiden, daß ihr Leben nicht lebenswert erscheine
  • Behinderte seien eine zu große Belastung für die Gesellschaft und für die Familien (Wer bezahlt die Renten von morgen?!).

Es gab immer wieder Diskussionen um die Festlegung, welche Behinderte nun am meisten leiden, so daß es für sie besser gewesen wäre, sie wären erst gar nicht geboren.

Mit dieser Argumentation werden nicht die Lebensbedingungen in diesem Staat und unsere eigenen Vorstellungen von Behinderten angegriffen, sondern die Behinderten selbst. Jede Frau muß selbst für sich entscheiden, ob sie in der Lage ist, ein behindertes Kind zu bekommen oder nicht.

Wir wollen hier noch mal aufschreiben, warum wir gegen die Humangenetischen Beratungsstellen sind und in welcher Tradition sie zu sehen sind.

Die Vorläufer der Humangenetischen Beratungsstellen waren die Eheberatungsstellen im Nationalsozialismus. Die Eheberatung sollte die Vermehrung von „Minderwertigen“ verhindern. Die Mittel dazu waren Eheverbot, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation. Dazu aus dem Jahrbuch der Hamburger Ärzteschaft von 1941:

„Denn Auslesemaßnahmen allein werden das Auftreten von häufig vorkommenden Erbleiden in einem Volk wenig beeinflussen können. Der Schwerpunkt wird hierbei vielmehr auf die ausmerzenden Maßnahmen gelegt werden müssen. Daneben wird eine sachkundige Eheberatung im Rahmen unserer heutigen Erkenntnisse nicht unwesentlich zur Erlangung des erstrebten Zieles beitragen.“

Zur Erfassung der angeblich „Minderwertigen“, nicht Leistungsfähigen arbeiteten Gesundheitsamt, Wohlfahrtspflege, Jugendbehörde und Polizei eng zusammen, um so eine lückenlose Kontrolle zu ermöglichen. Der einzelne hatte keine Möglichkeit, der Erfassung seiner Daten zu entgehen. Diagnosen, die Zwangsabtreibung oder Zwangssterilisation zur Folge hatten, wurden anhand von ellenlangen Stammbäumen erstellt, wobei immer mehr soziale Auffälligkeiten eine Rolle spielten. Definitionen wie „moralischer Schwachsinn“ mußten herhalten, um die Massensterilisationen zu rechtfertigen. Eine Hamburger Pädagogin beschrieb 1934 Kriterien, die die Erblichkeit von Hilfsschulbedürftigkeit nachweisen und die Sterilisation als begründet darstellen sollten: „Vater lungenkrank, trinksüchtig, Wohnung und Kinder verwahrlost, Arthur unehelich und Hilfsschule (s. Artikel „Selektionspraktiken an Frauen im Nationalsozialismus, S. 38).

Nach dem Nationalsozialismus war Rassenhygiene als Thema öffentlich erstmal tabu. Der Gedanke „Minderwertige“ von der Fortpflanzung auszuschließen, wurde jedoch weiter verfolgt. Das zeigt sich an der Einknastung und Isolierung in Psychiatrien und Behindertenanstalten, an den Zwangsmaßnahmen wie Sterilisation und Dreimonatsspritze, die in den Anstalten zum Alltag gehören.

In der Medizin wurden verfeinerte vorgeburtliche Untersuchungsmethoden entwickelt, wie Ultraschall, Fruchtwasser-, Zell- und Genuntersuchung. Diese sollen u.a. garantieren, daß nur „lebenswerte“ und funktionstüchtige Kinder zur Welt kommen – sonst würden nur weitere Kosten verursacht.

Humangenetische Beratungsstellen gelten heute als Einrichtungen zur Familienplanung. Ihre Aufgabe ist es zu verhindern, daß behinderte Kinder zur Welt kommen. Die Argumente sind die gleichen wie im Nationalsozialismus:

Behinderte sind eine finanzielle Last für die Gesellschaft, eine Bedrohung für die Familie und für sich selbst.

In Zeiten der wirtschaftlichen Krise werden solche Behauptungen nur zu gerne aufgegriffen, um die Streichungen im Gesundheitsbereich zu legitimieren. Behinderte und Kranke werden an Rentabilitätsmaßstäben gemessen. Dazu aus einer Nummer des Rheinischen Ärzteblattes von 1983:

„Eine beharrliche Weiterentwicklung der genetischen Beratung sowie der pränatalen Diagnostik ist unumgänglich notwendig. (…) Beitrags- und Steuerzahler können erwarten, daß künftig alles geschieht, um Eltern vor der Geburt eines genetisch kranken Kindes zu bewahren bzw. daß bei einer kranken Erstgeburt eine klare Aussage zum Wiederholungsrisiko erfolgt. Die dadurch verursachten Kosten sind durch die Vermeidung von Zeugung und Geburt erbkranker Kinder mit u.a. lebenslangem Siechtum und behandlungsintensiver Krankheit auch wirtschaftlich gerechtfertigt.“

Reicht der Appell an die gesellschaftlichen Verpflichtungen der Eltern noch nicht aus, wird mit dem Leiden der Kinder und von deren Eltern argumentiert. Die Kinder werden zu Monstern aufgebaut, die nur Leid und Elend über die Familien bringen.

Im allgemeinen wird von Frauen Liebe und Opferbereitschaft für ihre Kinder erwartet. Behinderten Frauen dagegen wird die Fähigkeit, ein Kind großzuziehen, von vornherein abgesprochen, und „gesunden“ Frauen kann schon gar nicht ein behindertes Kind zugemutet werden. Dabei geht es nicht wirklich um das Wohl der Frauen; vielmehr wird das Prinzip der Ausmerze mit scheinbarer Nächstenliebe verschleiert.

Wir müssen uns fragen, wer eigentlich in diesem Staat den Begriff von Leiden und Krankheit bestimmt und wie sehr auch wir das Bild vom kräftigen und leistungsfähigen Menschen verinnerlicht haben.

Die Humangenetischen Beratungsstellen sind in diesem Zusammenhang nur eine Institution mehr, die Kriterien festlegt, wer „lebenswert“ ist und wer nicht. Und die Bedeutung der Beratungsstellen nimmt in dem Maße zu, in dem die Angst vor behinderten Kindern aufgrund von Umweltschäden steigt. Diejenigen, die für die Verseuchung der Umwelt verantwortlich sind, raten Frauen schlichtweg zu verstärkter pränataler Diagnostik und genetischer Beratung. In Hamburg wird z.B. der Zusammenhang zwischen der höchsten Rate an Mißbildungen (Durchschnitt 23%, in Hamburg 60%, taz v. 30.5.84) und z.B. der Dioxin-Produktion der Firma Boehringer geleugnet. Das Problem eines behinderten Kindes wird zum individuellen Problem jeder einzelnen Frau bzw. Familie gemacht. Andererseits wird die Angst vor Mißbildungen geschürt, um damit die Humangenetischen Beratungsstellen und – im nächsten Schritt – die Genmanipulation zu rechtfertigen.

Wie groß der Einfluß der Humangenetischen Beratung jetzt schon ist, zeigt sich daran, daß z.B. in Bremen die Sterilisationsempfehlungen zu 100% befolgt werden.

Humangenetische Beratungsstellen sollen zusammen mit Krankenkassen- und Behindertenkarteien oder Krebsregistern angeblich dazu dienen, Krankheiten zu bewältigen. Die Erfassung von Gesundheitsdaten ist aber zugleich auch eine Vorbedingung dafür, die Menschen nach den Kriterien ihrer Leistungsfähigkeit/Verwertbarkeit zu selektieren.

Wir halten Frau Stockenius nur für eine besonders verbissene Vertreterin ihres Berufsstandes, aber nicht für eine Ausnahme oder einen peinlichen Ausrutscher. Ihr Denken ist in den Grundzügen charakteristisch für die Humangenetische Beratung an sich. Nicht umsonst wird Frau Stockenius nach wie vor von der Hamburger Gesundheitsbehörde gedeckt.

 

Entnommen aus Materialien gegen Bevölkerungspolitik.